Alfons Gerling
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Archiv
24.04.2015, 14:20 Uhr
Hessen hebt Altersgrenze für kommunale Wahlbeamte auf
Senioren-Union fordert Regelung in allen Bundesländern
„Mit dem neuen Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts der kommunalen Wahlbeamten, das kurz vor Ostern vom Hessischen Landtag mit den Stimmen von CDU und Grünen beschlossen wurde, muss kein Bürgermeister, Landrat oder hauptamtlicher Beigeordneter mehr wegen einer starren Altersgrenze aus dem Amt scheiden“, sagte Alfons Gerling, stellvertretender Bundesvorsitzender der Senioren-Union Deutschlands und Vorstandsmitglied der Senioren-Union Hessen. „Ab jetzt entscheidet alleine der Wille der Wählerinnen und Wähler bzw. die Mehrheit des zuständigen Kommunalparlaments, ob ein Kandidat in eine dieser Funktionen gewählt wird. Damit wird auch die langjährige Forderung der Senioren-Union, Altersgrenzen flexibler zu gestalten, erfüllt.“
Bisher konnten sich Kandidaten bis zu ihrem 65. Lebensjahr für die Wahl zum Bürgermeister, Landrat oder hauptamtlichen Beigeordneten aufstellen lassen bzw. nach Erreichen dieses Alters ihre Amtszeit noch beenden, aber danach nicht mehr erneut antreten. „Die Senioren-Union hat schon immer die Frage aufgeworfen, wieso nicht auch ein lebenserfahrener und rüstiger 70-jähriger etwa für das Amt eines Bürger-meisters kandieren dürfe, nur weil er eine bestimmte Altersgrenze überschritten hat“, so Gerling. „Das nun vom Hessischen Landtag verabschiedete Gesetz ist ein wichtiger Schritt gegen Altersdiskriminierung und eine bedeutende Stärkung des Wählerwillens.“ In nahezu allen Bundesländern existieren Altersgrenzen für kommunal Wahlbeamte, so dass Hessen mit diesem Gesetz eine Spitzenposition bei der Flexibilisierung einnimmt. Die Neuregelung tritt unmittelbar in Kraft und kann daher schon bei der Kommunalwahl in Hessen am 6. März 2016 Anwendung finden. Gerling forderte, dass weitere Altersgrenzen abgebaut werden, wie etwa bei Schöffen. Auch in der Wirtschaft würde es Zeit, dass Altersgrenzen bei ehrenamtlichen Aufsichtsratsmandaten bei Volksbanken oder anderen Instituten abgeschafft würden. „Starre Altersgrenzen verhindern, dass ein großes Potential an Kenntnissen und Erfahrungen ausgeschöpft werden kann. Auch in Hinblick auf die demographische Entwicklung sind solche Altersgrenzen nicht mehr zeitgemäß“, betonte Gerling.