Alfons Gerling
Besuchen Sie uns auf http://www.alfons-gerling.de

DRUCK STARTEN


Neuigkeiten
02.02.2014, 11:19 Uhr | Übersicht
Rentenpaket der Bundesregierung schließt Gerechtigkeitslücken
von Alfons Gerling, stellvertretender Bundesvorsitzender der Senioren-Union

In den vergangenen Jahren ist es der CDU-geführten Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel gelungen, die Rentenversicherung auf eine solide Basis zu stellen. Die Rücklagen sind mittlerweile trotz mehrerer Beitragssenkungen auf 32 Milliarden Euro angewachsen. Nun hat die neue schwarz-rote Bundesregierung als ihr erstes großes Vorhaben ein Rentenpaket auf den Weg gebracht, das beachtliche Verbesserungen für die ältere Generation enthält. Die neuen Regelungen sollen, sofern der Deutsche Bundestag so beschließt, am 1. Juli 2014 in Kraft treten.

Das Rentenpaket umfasst vier Punkte: Die Ausweitung der Mütterrente, Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und bei Reha-Leistungen sowie die Möglichkeit zum abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren. Mit der Ausweitung der Mütterrente werden auch Mütter von Kindern, die vor 1992 geborenen sind, um einen Rentenpunkt bessergestellt. Damit wird die Familienarbeit und Kindererziehungsleistung dieser Mütter für unsere Gesellschaft anerkannt und stärker in der Rente berücksichtigt, was eine Forderung erfüllt, die von der Senioren-Union und der Frauen Union bereits seit Längerem gestellt wurde. Bei der Finanzierung der Mütterrente ist aus Sicht der Senioren-Union zu beachten, dass die jüngere Generation nicht durch erhöhte Rentenbeiträge oder Steuerzahlungen zusätzlich belastet wird, denn Generationengerechtigkeit ist eines unserer zentralen Anliegen. In die richtige Richtung weist daher die Zusicherung der Bundesregierung und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass die Rentenbeiträge in den nächsten Jahren nicht ansteigen, die für 2020 und 2030 festgelegten Beitragsobergrenzen eingehalten und auch die Steuern in dieser Legislatur nicht erhöht werden. Positiv im Rentenpaket sind auch die Verbesserungen bei der Erwerbs¬minderungsrente, bei der die Zurechnungszeit um zwei Jahre angehoben werden soll und sichergestellt wird, dass sich die letzten vier Jahre vor Eintritt in die Erwerbsminderung, die etwa durch den Wegfall von Überstunden, den Wechsel in Teilzeit oder Krankheit geprägt sein können, nicht mehr negativ auf die Rente auswirken. Ebenso positiv ist die Anpassung der Leistungen für medizinische und berufliche Reha-Maßnahmen an die älter werdende Bevölkerung. Der in der Diskussion wohl strittigste Punkt ist die abschlagsfreie Rente mit dem vollendeten 63. Lebensjahr nach 45 Beitragsjahren. Diese Regelung soll denjenigen zugute kommen, die über Jahrzehnte hinweg ihren Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung geleistet haben. Hier ist jedoch ein kritischer Punkt, dass Zeiten der Kurzarbeitslosigkeit in die Berechnung mit einbezogen werden sollen, was nach Ansicht von Experten dazu führen könnte, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter bereits mit 61 Jahren in die Arbeitslosigkeit entlassen. Es muss daher darauf geachtet werden, dass eine missbräuchliche Ausnutzung der Arbeitslosigkeit nicht zu einer weiteren Herabsetzung der Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente führt. Insgesamt zeigt das Rentenpaket, dass die Seniorenpolitik auch für die neue Bundesregierung weiterhin einen Schwerpunkt darstellt. Es leistet mit der Mütterrente und der verbesserten Erwerbsminderungsrente einen wichtigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit, beinhaltet eine Anerkennung von Erziehungs- und langjährigen Arbeitsleistungen und wird für viele Rentnerinnen und Rentner eine direkt spürbare Verbesserung bringen.