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Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ muss weiter gestärkt werden von Alfons Gerling, stellvertretender Bundesvorsitzender der Senioren-Union
Das Thema Pflegebedürftigkeit, aber auch die Themen Prävention und Rehabilitation beschäftigen uns als Senioren-Union immer wieder. Jeder Mensch in unserer Gesellschaft kann durch Unfall oder Krankheit pflegebedürftig werden. Zumeist sind aber ältere Menschen von Pflegebedürftigkeit betroffen und müssen auch deren Folgen wie eine nicht mehr mögliche Teilhabe an der Gesellschaft tragen. Pflegebedürftige und deren Angehörige sind zudem durch die oftmals hohen Kosten der Pflege belastet.
Gerade in einer alternden Gesellschaft steigen die Zahlen der Pflegebedürftigen stark an. Es sollte deshalb in unser aller Interesse sein, dafür zu sorgen, dass durch rechtzeitige Rehabilitationsmaßnahmen möglichst verhindert wird, dass ein Mensch pflegebedürftig wird beziehungsweise im Falle einer Pflegebedürftigkeit alles zu tun, um die Situation möglichst nachhaltig zu verbessern. Politik und Gesellschaft sind gefordert, Lösungen für die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und für die Versorgung von Pflegebedürftigen weiter voran zu bringen.
Dabei gibt es noch viel zu tun: Noch immer sind die Rehabilitationsempfehlungen bei der Pflegebegutachtung gerade bei älteren Menschen relativ niedrig. Die Zahl der bewilligten Anträge ist sogar rückläufig. Dies ist vor dem Hintergrund, dass jeder Mensch in unserer Gesellschaft pflegebedürftig werden kann, ein falsches Signal. Zudem ist das Reha-Angebot vielfach noch uneinheitlich und unübersichtlich und auch das mobile Rehabilitationsangebot sollte ausgebaut werden, da die stationären Pflegemöglichkeiten oftmals nicht wohnortnah zur Verfügung stehen. Haus- und Fachärzte müssen stärker auf die Chancen der geriatrischen Reha hingewiesen werden und durch einen erleichterten bürokratischen Aufwand in der Antragsstellung unterstützt werden.
Für die Senioren-Union und auch für die CDU war immer der „Grundsatz Rehabilitation vor Pflege“ verpflichtend, was auch im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages so vereinbart wurde. Jetzt ist es an der Zeit, die gesetzlichen Regelungen weiter an diese Prämisse anzupassen.
Die Senioren- Union wird daher einen Antrag beim 27. Parteitag der CDU Deutschlands einbringen, der am 9. und 10. Dezember 2014 in Köln stattfindet, dass der Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ bei den Beratungen und der Beschlussfassung des noch anstehenden zweiten Teils des Pflegestärkungsgesetztes stärker berücksichtigt wird.