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10.04.2013, 13:46 Uhr | Übersicht
Wir nehmen Impulse aus Anhörung und Bedenken der hessischen Eltern ernst – Kinderförderungsgesetz in mehreren Punkten geändert

„Wir nehmen die Impulse aus der Anhörung wie auch die Ängste und Bedenken der hessischen Eltern sehr ernst. Auch wenn die Anhörung zum Hessischen Kinderförderungsgesetz bereits viele Bedenken ausräumen konnte, haben die Regierungsfraktionen einige Änderungen und Konkretisierungen des Hessischen Kinderförderungsgesetzes beschlossen, die sich aus dieser sowie vielen Gesprächen ergeben haben. Damit wollen wir deutlich machen, dass das Kinderförderungsgesetz mehr Qualität, mehr Förderung und mehr Gerechtigkeit für die Kinder in Hessen bringt“, erklärte der Landtagsabgeordnete Alfons Gerling zu den geplanten Änderungen am Kinderförderungsgesetz, um das es in der Vergangenheit hitzige Diskussionen auch in Frankfurt gegeben hatte.

„Wir haben präzisiert, dass Krippengruppen aus höchstens 12 Kindern bestehen dürfen. Es war nie unsere Intention, die Gruppen zu vergrößern. Mit der neuen Regelung schieben wir der theoretisch denkbaren Situation einer Gruppenvergrößerung über die Übergangsregelung der Mindestverordnung hinaus, einen Riegel vor“, erläuterte Gerling und fügte hinzu: „Es wird ein weiterer Betreuungsmittelwert von 50 Stunden geschaffen. Für Kinder, die länger als 45 Stunden in der Woche betreut werden, steht damit auch eine längere Betreuung durch eine Fachkraft zur Verfügung. Dies trägt dem Anspruch vieler Eltern an längere Kinderbetreuung Rechnung und stärkt so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“
 
Gerling weiter: „Auch wenn wir es als Gestaltungsmöglichkeit verstanden haben, tragen wir zudem den Befürchtungen der Eltern Rechnung und streichen die derzeitige Regelung des Einsatzes von Kräften mit fachfremder Ausbildung aus anderen Bereichen. Die Ausweitung der Möglichkeiten, Nicht-Erzieher als Fachkräfte anzuerkennen, sollte eine Chance für die Träger sein, das Profil und die Schwerpunktbildung von Kitas zu stärken. Dass sowohl Eltern als auch Träger diese Regelung kritisiert haben, hat uns veranlasst, auf diese Flexibilisierung zu verzichten.“
 
„Diese und einige weitere kleinen Änderungen sollen die Diskussion versachlichen. Denn die Landesregierung investiert ab 2014 so viel Geld in die Zukunft unserer Kinder wie nie zuvor. Für uns steht die Qualität in hessischen Kindertagesstätten im Vordergrund. Dabei geht es uns nicht um die reine Betreuung, sondern vor allem auch um frühkindliche Bildung.“
 
Dafür stehen die Eckpunkte des Gesetzes auch weiterhin: „Das Hessische Kinderförderungsgesetz bündelt und vereinheitlicht die Landesförderbestimmungen für die Tagesbetreuung von Kindern in einem Gesetz. Damit schaffen wir Transparenz und Klarheit über die Landesförderung. Mit dem neuen Gesetz wird zudem ein Anreiz für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung gesetzt. Nicht zuletzt werden durch das Hessische Kinderförderungsgesetz ab 2014 durchschnittlich jährlich 424,5 Mio. Euro in die Zukunft unserer Kinder investiert – das ist so viel Geld wie nie zuvor in Hessen. Damit nimmt die Kinderbetreuung mit 991,4 Mio. Euro im Doppelhaushalt 2013/2014 der Landesregierung eine entscheidende Rolle ein. Für uns steht das Kind im Mittelpunkt, dafür muss nicht nur die Quantität des Angeboten stimmen, sondern auch die Qualität. Besonders erfreulich ist es daher, dass in Hessen zukünftig pauschal 15% der Ausfall- und Verteilzeiten der Erzieher erstmals durch das Land gefördert werden und erstmals die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans honoriert wird. Auch die Ankündigung der Städte und Kommunen in der Anhörung hat gezeigt, dass keine Standards abgesenkt werden. Warum auch, wenn das Land ab 2014 mehr in die Zukunft unserer Kinder investiert. Warum mehr Geld weniger Qualität bedeuten soll, konnte von den Kritikern bis heute nicht beantwortet werden“, so Gerling.

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