Alfons Gerling

Erleichterter Erweb von Führerscheinen für Feuerwehren erleichtert ehrenamtliches Engagement

Wie der CDU-Landtagsabgeordnete Alfons Gerling mitteilt, hat der Bundesrat mit seiner Zustimmung zum Entwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes den Weg für den so genannten Feuerwehrführerschein geebnet. „Konkret bedeutet dies, dass die Landesregierungen nun im Verordnungsweg den ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes, der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie des Technischen Hilfswerks die ‚große Fahrberechtigung‘ für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t bis zu 7,5 t erteilen können“, so Gerling. „Dies ist eine wichtige Nachricht für alle ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute und auch für alle Mitbürger. Denn nur auf diesem Weg kann die Sicherheit unserer Bevölkerung dauerhaft sichergestellt werden.“

Hintergrund dieser notwendigen Regelung ist, dass Inhaber eines PKW-Führerscheins die modernen Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t bis 7,5 t seit 1999 nicht mehr fahren durften. Auf Grund des Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes konnten in Hessen bereits „kleine Fahrberechtigung“ (mehr als 3,5 t bis 4,75 t) erteilt werden. Voraussetzung für beide Fahrberechtigungen ist eine feuerwehr- oder organisationsinterne Einweisung und Prüfung. Alternativ sind auch Einweisungen und Prüfungen durch Fahrlehrer möglich, wobei die Entscheidung über die Inanspruchnahme der einweisungs- und prüfungsberechtigten Personen bei den Gemeinden als Träger der Feuerwehren und Organisationen liegt.


„Mit der von Hessen aktiv vorangetriebenen Novellierung des Straßenverkehrsrechts ist der Weg für eine unbürokratische und kostengünstige Erteilung von Fahrberechtigungen für die Ehrenamtlichen als wichtiger Teil unserer Gesellschaft frei“, betonte Gerling. „Damit wird ein bedeutender Beitrag geleistet, dass auch in Zukunft – mit einem geringeren finanziellen Aufwand im Vergleich zum Erwerb eines Führerscheins – in ausreichendem Maße Fahrerinnen und Fahrer zur Verfügung stehen und so Einschränkungen in der Einsatzbereitschaft zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger verhindert werden.“