Alfons Gerling

Tempolimit von 80 km/h auf Frankfurter Autobahnen nur für besonders lärmbelastete Bereiche sinnvoll

Gegen das vom neuen Frankfurter Verkehrsdezernenten Stefan Majer (GRÜNE) vorgeschlagene generelle Tempolimit von 80 km/h auf den Autobahnen im Stadtgebiert Frankfurt hat sich der für die westlichen Frankfurter Stadtteile direkt gewählte CDU-Landtagsabgeordnete Alfons Gerling ausgesprochen. „Bei Autobahnabschnitten, die nicht von Wohngebieten umgeben sind, und dort, wo bereits Lärmschutzwände vorhanden sind, wie etwa an der A66 im Bereich Zeilsheim, Unterliederbach und Sossenheim, halte ich eine Temporeduzierung auf 80 km/h für unnötig“, so Gerling. An anderen Stellen müssten zuerst Lärmschutzmaßnahmen wie die Auftragung von Flüsterasphalt oder die Errichtung von Lärmschutzwänden geprüft werden. „Nur in besonders lärmbelasteten Abschnitten, wo diese Maßnahmen nicht möglich sind, wie etwa im Bereich der autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraße 40a nahe der Mainbrücke Sindlingen, kann ein Tempolimit zum Lärmschutz sinnvoll sein.“

Auch sieht Gerling eventuelle rechtliche Probleme bei der Durchsetzung eines generellen Tempolimits auf den Autobahnen im Frankfurter Stadtgebiet. Bereits 1995 hatte er sich erfolgreich für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h aus Lärmschutzgründen auf der B 40a an der Mainbrücke Sindlingen eingesetzt. Diese Temporeduzierung war jedoch 2002 vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung wieder rückgängig gemacht und auf 120 km/h angehoben worden, mit der Begründung, dass ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs strengere Maßstäbe an Geschwindigkeitsbegrenzungen angeordnet habe.

„Ich bin davon überzeugt, dass die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ein generelles Tempolimit ablehnt, aber Verständnis dafür hat, wenn geschwindigkeitseinschränkende Maßnahmen aus Lärmschutzgründen an ganz bestimmten Stellen eingeführt würden, so wie dies auf den Autobahnen im Stadtgebiet in einigen Bereichen bereits heute der Fall ist“, betonte Gerling abschließend.