Tempolimit von 80 km/h auf Frankfurter Autobahnen nur für besonders lärmbelastete Bereiche sinnvoll
Auch sieht Gerling eventuelle rechtliche Probleme bei der Durchsetzung eines generellen Tempolimits auf den Autobahnen im Frankfurter Stadtgebiet. Bereits 1995 hatte er sich erfolgreich für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h aus Lärmschutzgründen auf der B 40a an der Mainbrücke Sindlingen eingesetzt. Diese Temporeduzierung war jedoch 2002 vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung wieder rückgängig gemacht und auf 120 km/h angehoben worden, mit der Begründung, dass ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs strengere Maßstäbe an Geschwindigkeitsbegrenzungen angeordnet habe.
„Ich bin davon überzeugt, dass die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ein generelles Tempolimit ablehnt, aber Verständnis dafür hat, wenn geschwindigkeitseinschränkende Maßnahmen aus Lärmschutzgründen an ganz bestimmten Stellen eingeführt würden, so wie dies auf den Autobahnen im Stadtgebiet in einigen Bereichen bereits heute der Fall ist“, betonte Gerling abschließend.