Alfons Gerling

Eröffnung JVA Frankfurt I stellt Fortsetzung der Modernisierung Hessischer Justizvollzugsanstalten dar

„Die Modernisierung der Hessischen Justizvollzuganstalten ist mit dem heutigen Tage einmal mehr erfolgreich fortgesetzt worden. Mit der JVA Frankfurt I wurde auf engstem Raum ein effektiver moderner Neubau geschaffen, durch den gleichzeitig noch große Synergieeffekte erzeugt werden. Durch die gemeinsame Nutzung wichtiger Infrastruktur wie beispielsweise der Großküche, der Wäscherei und des Blockheizkraftwerkes der beiden benachbarten JVA Frankfurt III und IV und die Mitbenutzung des medizinischen Zentrums, der Sporthalle und dem Andachtsraum in der JVA Frankfurt I durch die beiden benachbarten Anstalten können wichtige Ressourcen gespart werden“, sagte der justizvollzugspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Alfons Gerling, anlässlich der heutigen Eröffnung der JVA Frankfurt I. Dies erreiche man ohne die sehr hohen Sicherheitsstandards zu beeinträchtigen, die überall in der neuen Anlage herrschten.

Die neue Anstalt Frankfurt I nehme zudem die Gefangenen der Abschiebehaftanstalt Offenbach und der Vollzugseinrichtung Frankfurt-Höchst auf. Der Sanierungsbedarf für beide Anstalten hätte die Baukosten der JVA Frankfurt I weit überschritten. Beide Anstalten könnten nun unter Einsparung dieser Sanierungskosten geschlossen werden. „Zum größten Erfolg der christlich-liberalen Koalition und der vorangegangenen CDU-Alleinregierung gehöre es jedoch, die Überbelegung in den hessischen Justizvollzugsanstalten abgebaut zu haben, die 1998 in Regierungsverantwortung von Rot-Grün bei 22 Prozent gelegen hatte. Bereits vor der Eröffnung der JVA Frankfurt I lag die Durchschnittsbelegung der hessischen Vollzugsanstalten mit etwa 5.150 Gefangenen bei rund 5.750 Haftplätzen auf einem vorbildlichen Wert. Der Abbau der Überbelegung ist ein wichtiger Beitrag zur Steigerung der Sicherheit als auch zur Resozialisierung der Gefangenen. Ein bestmöglicher Schutz der Bevölkerung durch hohe effek tive Sicherheitsstandards muss weiterhin unser Anspruch an den Justizvollzug sein. Verbunden wird dieser mit einem eben so hohen Anspruch an die Resozialisierung, wie er insbesondere in den Hessischen Strafvollzugsgesetzen zum Ausdruck kommt“, so Gerling.