Vorbildlicher Entwurf für ein hessisches Betreuungs- und Pflegegesetz
Als „vorbildlich“ hat der Landesvorsitzende der Senioren-Union Hessen, Alfons Gerling, den kürzlich von den Fraktionen von CDU und FDP in den Hessischen Landtag eingebrachten Entwurf für ein hessisches Betreuungs- und Pflegegesetz bezeichnet. „Mit dem Gesetzesentwurf wird die Qualität der Pflege für betreute und pflegebedürftige Menschen in den Mittelpunkt gerückt und gleichzeitig Bürokratie abgebaut – diese Aspekte werden den Betroffenen zugutekommen“, so Gerling. Zudem werde der im Entwurf umgesetzten Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘, der sich in der Förderung der ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste ausdrücke, dazu beitragen, dass es älteren Menschen länger möglich sei, ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu führen.
So beziehe der Gesetzesentwurf neben stationären Pflegeeinrichtungen erstmals auch ambulante Betreuungs- und Pflegedienste und Vermittlungsagenturen von ausländischen Pflegekräften mit ein. Ein wichtiger Aspekt des Gesetzesentwurfs sei zudem das Recht auf eine gewaltfreie und menschenwürdige Betreuung und Pflege, das über eine reine Absichtserklärung hinausgehe und auch einklagbar sei. Zur Sicherstellung eines verbesserten Beratungsangebots sollen Pflegebedürftige und Angehörige über die landesweite Behördennummer 115 Hilfestellung erhalten und die Möglichkeit zur Beschwerde haben. Auch die Mitbestimmung und Interessenvertretung durch Angehörigenbeiräte werde durch das Gesetz gestärkt. Zudem sollen die Dokumentationspflichten deutlich erleichtert werden, wodurch die eigentlichen Pflegeleistungen stärker in den Mittelpunkt gerückt werden.
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