Fehlbelegungsabgabe abgeschafft – in neuem Wohnraumfördergesetz Ausgleich für Kommunen berücksichtigen
Anstelle der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe ist ein neues Hessisches Wohnraumfördergesetz geplant. „Mit dem neuen Wohnraumförderungsgesetz soll ein Instrument geschaffen werden, dass der Landesregierung eine zielgenaue Förderung ermöglicht“, so Gerling. „Ich werde mich bei der Ausarbeitung des Gesetzes im Hessischen Landtag dafür einsetzen, dass für Kommunen wie Frankfurt ein Ausgleich für die wegfallenden Gelder der Fehlbelegungsabgabe zur Finanzierung des öffentlichen Wohnungsbaus berücksichtigt wird. Wir brauchen gerade im Ballungsraum Rhein-Main zusätzlichen und vor allem bezahlbaren Wohnraum.“
Das neue Wohnraumförderungsgesetz werde stärker auf die spezifischen Besonderheiten in Hessen Rücksicht nehmen können. So stehe etwa einem Überangebot an bezahlbarem Wohnraum in Nord- und Mittelhessen ein Mangel insbesondere im Rhein-Main-Gebiet gegenüber. Auch müsse auf Entwicklungen wie dem demographischen Wandel und die Anforderungen der energetischen Gebäudesanierung reagiert werden.
Bei der Abstimmung über die Fehlbelegungsabgabe im Hessischen Landtag hatten CDU und FDP für eine Abschaffung gestimmt, während SPD, Grüne und Linke für deren Fortsetzung votierten. „Die Fehlbelegungsabgabe wurde nur noch in Hessen und vier Kommunen in Rheinland-Pfalz erhoben. Alle anderen Bundesländer hatten sie bereits abgeschafft“, betonte CDU-Landtagsabgeordneter Gerling abschließend.