Neues Spielhallengesetz wird Fehlentwicklungen beim Glücksspiel entgegenwirken
So regelt der Gesetzentwurf einen Mindestabstand zwischen den Spielhallen von 300 Metern, macht baulichen Vorgaben, die verhindern, dass mehrere Spielhallen miteinander verbunden werden und verbietet das Anbringen aufdringlicher Werbung. Künftig darf eine Spielhalle nicht länger als 18 Stunden am Tag geöffnet haben. Auch wird es keine unbefristeten Konzessionen mehr geben. Handlungsbedarf bestand auch bei der Verschärfung der Zugangsregelungen, bei der Verbesserung von Minderjährigenschutz und Suchtprävention sowie einer Erhöhung der Geldstrafen bei Zuwiderhandlungen, was für Spieler, Veranstalter und Kommunen mehr Klarheit und Sicherheit bringe.
"Die neuen Bestimmungen der Landesregierung werden für die Kommunen äußerst hilfreich sein, um gegen die Gefahren und die immer stärkere Verbreitung des entgeltlichen Glücksspiels wirksam und flexibel vorgehen zu können. Jugend- und Spielerschutz erfordern klare und konsequente Regeln, diese wird es mit den vorgesehenen Bestimmungen nun geben. Besonders begrüße ich die Ausweitung der Sperrzeiten und die Berücksichtigung des Sonn- und Feiertagsschutzes. Vor allem im Hinblick auf das Erscheinungsbild der Städte und Gemeinden, aber auch hinsichtlich der Verfügbarkeit, wird das neue Gesetz positive Auswirkungen haben. Durch gezielte Kontrollen des Umfeldes und die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen und nachvollziehbaren Spiels sowie verpflichtender Sozialkonzepte wird die Sicherheit der Bürger und auch der Spieler in Hessen erhöht werden", so Gerling.